Wir orientieren uns beim Jahresabschluss an Ihren persönlichen Gegebenheiten. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir unter Berücksichtigung gesetzlich definierter Bewertungs- und Bilanzierungswahlrechte den Ansatz, der sich insgesamt für Ihr Unternehmen rechnet. Je nach Sachlage wählen wir die Gestaltungsspielräume zu Ihren Gunsten. So lässt sich das Ranking bei den Kreditinstituten verbessern oder die Steuerbelastung senken.
Darüber hinaus leiten wir aus dem Jahresabschluss wichtige wirtschaftliche Kennzahlen ab, die Ihnen nicht nur ein exaktes Bild über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens vermitteln, sondern zudem eine aussagekräftige Basis für Ihre zukünftigen unternehmerischen Entscheidungen darstellen.
- Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht, falls gewünscht inklusive Plausibilitätsprüfung nach den Vorgaben der Steuerberaterkammer
- Wir erstellen Sonder-und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften
- Wir erstellen Eröffnungs-, Zwischen- und Liquidationsbilanzen
- Wir erstellen Ihre steuerliche Gewinnermittlung in Form von Einnahme-/ Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz
- Wir stellen Pflichtveröffentlichungen von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger ein